Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Schwimmschule Udert
1. Allgemeines
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Schwimmschule Udert (nachfolgend „Schwimmschule“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Schwimmschule in Anspruch nehmen.
(3) Die Schwimmschule bietet folgende Dienstleistungen an:
· Wassergewöhnungskurse für Kinder von 3 – 5 Jahren
· Schwimmkurse ab 5 Jahren zum Erwerb des Schwimmabzeichens Seepferdchen (auf Homepage genannt: Anfänger-Schwimmkurse)
· Schwimmkurse ab 5 Jahren zum Erwerb der Schwimmabzeichen Bronze, Silber und Gold (auf Homepage genannt: Fortgeschrittenen-Schwimmkurse)
· Privat-Schwimmstunden in Einzelunterricht (1:1) und Doppelunterricht (1:2)
2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Anmeldungen zu unseren Kursen und Privat-Schwimmstunden können über unser Anmeldeformular auf der Website www.schwimmschule-udert.de oder über E-Mail [email protected] sowie telefonisch unter 015758720018 erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an.
(2) Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, berücksichtigt. Kunden erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit der Annahme der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande.
3. Vertragsdauer, Widerrufsrecht
(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt, welcher per E-Mail in der Anmeldung und deren Bestätigung durch die Schwimmschule schriftlich vorzufinden ist. Bei Dienstleistungen über einen Zeitraum von mehreren Kurstagen ist die Dauer des Vertrages auf die jeweils in der Rechnung genannte Anzahl der Kurseinheiten beschränkt (diese sind auch auf der Homepage zu finden). Individuelle Absprachen zur Verlängerung oder Kürzung sind mit der Schwimmschule möglich. Für ihre Geltung bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch die Schwimmschule.
(2) Eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist nicht erforderlich, da eine automatische Verlängerung des Vertrages nicht erfolgt.
(3) Alle Verträge können bis 14 Tage vor Kursbeginn oder vor vereinbarten Beginn des Einzelunterrichts schriftlich oder per E-Mail kostenlos gekündigt werden. Bei einer Kündigung bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn/ Beginn Privatunterricht werden 50 % der Gebühr fällig. Bei einer Absage 0-6 Tage vor Kursbeginn/ Beginn Privatunterricht ist die volle Gebühr fällig. Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses/ des Privatunterrichts ist nicht möglich.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Bei Zusendung der Kündigung per Post ist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Beweislast über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung liegt beim Kunden.
(5) Während der gesamten Laufzeit des Vertrages bleiben kurzfristige Änderungen der Kurszeiten sowie des Kursortes vorbehalten (siehe Punkt 6) und berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
(6) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die aktuellen Preise sind der Homepage www.schwimmschule-udert.de zu entnehmen.
(2) Nach Erhalt der Rechnung ist die Kursgebühr bis spätestens am Tag vor Kursbeginn per Überweisung auf das Konto der Schwimmschule zu zahlen. Auf Nachfrage ist dem Kursleiter vor Kursbeginn eine Überweisungsbestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für Privatunterricht ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das Konto der Schwimmschule zu zahlen.
Besonderheit Privatunterricht in 1:2 Betreuung: Ist ein Kind krank oder kann aus anderen Gründen nicht zur Stunde erscheinen, hat das Kind, welches nun eine Privatschwimmstunde in 1:1 Betreuung erhält, den Preis für eine Privatschwimmstunde in 1:1 Betreuung zu zahlen und nicht den Preis für eine Privatschwimmstunde in 1:2 Betreuung.
5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
(1) Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit, Nichterscheinen oder Abbruch des Kunden bzw. Kursteilnehmer die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.
(2) In besonderen Fällen bieten wir nach Vorlage eines ärztlichen Attests an, die versäumten Kursstunden gutzuschreiben. Diese Regelung hängt von unserer Kursauslastung ab und geschieht ausschließlich auf Kulanz.
(3) Wurde ein Termin für Nachholstunden bekanntgegeben, aber nicht vom Kunden bzw. Kursteilnehmer wahrgenommen, kann kein neuer Termin vereinbart werden.
(4) Im Fall von Privatunterricht (in 1:1 oder 1:2 Betreuung) ist spätestens am gleichen Tag vor 9 Uhr morgens abzusagen. Erfolgt die Absage später, stellen wir 50% der Gebühr für die verpasste Stunde in Rechnung.
6. Kurstermine, Kursausfall
(1) Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben, wenn für einen Kurs nicht die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
(2) Während der Schulferien und an Feiertagen können sich die Kurszeiten ändern. Änderungen können der Homepage entnommen oder direkt durch den Kursleiter mitgeteilt werden.
(3) Im Fall einer Verhinderung der Schwimmschule, die Kursstunde durchzuführen (z.B. technische Defekte, höhere Gewalt oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Kunde keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird an einem anderen, durch die Schwimmschule festzulegenden Termin nachgeholt.
(4) Der Schwimmschule steht es frei, bei Notwendigkeit andere ausgebildete Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.
7. Garantie
Es besteht kein Rechtsanspruch die durch die Schwimmschule angestrebten Kursziele zu erreichen. Jegliche Form von Garantieansprüchen bei Nichterreichen eines Kursziels sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
8. Haftung
(1) Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
(2) Eine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Da die Schwimmkurse und Privatschwimmstunden innerhalb der öffentlichen Badebetriebs stattfinden, gelten die Verhaltensregeln und Haftungsbedingungen des jeweiligen Schwimmbades. Diese sind zwingend einzuhalten.
9. Mitteilungspflicht
(1) Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass das Kind sich in gesunder Verfassung befindet und dass keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten, vorliegen. Körperliche, geistige oder gesundheitliche Einschränkungen sowie Allergien sind im Buchungsformular umgehend und schriftlich mitzuteilen.
(2) Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zur Teilnahme an den Kursen ist vorab eine ärztliche Stellungnahme einzuholen.
(3) Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, sich die Sporttauglichkeit durch ein Attest bestätigen zu lassen.
(4) Wir behalten uns vor einen Ausschluss des Kindes aus dem Kurs vorzunehmen, sollten die gesetzlichen Vertreter nicht auf etwaigen gesundheitlichen Einschränkungen vorab hingewiesen haben oder die Einreichung eines ärztlichen Attests, welches zur Kursteilnahme berechtigten Gesundheitszustand bescheinigt, nicht
erbringen. Die Schwimmschule ist in dem Fall nicht verpflichtet, die Kursgebühr an den Kunden zu erstatten.
10. Aufsichtspflicht, Hausordnung
(1) Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Die Aufsichtspflicht gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern beginnt erst mit der Übergabe der Kinder an die Kursleiter und endet mit der Übergabe der Kinder an die zu betreuende Person nach Ende des Kurses bzw. der Einzelschwimmstunde.
(2) In allen Räumen des jeweiligen Veranstaltungsorten selbst besteht die Pflicht zur Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist ebenfalls zu beachten.
(3) Hält sich ein Kunde oder Kursteilnehmer auch nach Ermahnung nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich außerdem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
11. Hygiene
(1) Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für die Teilnehmer verpflichtend, vor jedem Kursbeginn zu duschen und normale Badekleidung (Badeanzug, Badehose) zu tragen.
(2) Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind rutschfeste Badeschuhe zu tragen.
12. Foto, Film und Videoaufnahmen
(1) Wir weisen darauf hin, dass das Fotografieren und/oder Filmen an allen Veranstaltungsorten grundsätzlich untersagt ist.
(2) Alle Urheber- und Nutzungsrechte an Foto-, Film-, Video- und Audioaufnahmen, die im Auftrag der Schwimmschule während einer Kurseinheit erstellt werden, stehen der Schwimmschule zu.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
(2) Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB bzw. einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Klausel tritt das allgemein gültige Recht.
(3) Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Schwimmschule berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
(3) Hat der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Dienstverpflichteten der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.
(4) Gemäß § 33 BDSG weist die Schwimmschule darauf hin, dass die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren gespeichert werden.. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Weitere Informationen zum Datenschutz können der ausführlichen Datenschutzerklärung der Schwimmschule entnommen werden.